Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Stuhlberger IT GmbH // CEO: Christoph Stuhlberger
Hannesgrub Süd 19, 4911 Tumeltsham
Hauptstraße 18, 4770 Andorf
hello@stuhlberger.at // 059 522

 

 

  1. Vertraulichkeit: Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und danach auf unbegrenzte Zeit darf keine Partei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei vertrauliche Informationen der anderen Partei an Dritte weitergeben. „Vertrauliche Informationen“ für die Zwecke dieser Vereinbarung umfassen proprietäre und vertrauliche Informationen jeder Partei, wie unter anderem Kundenlisten, Geschäftspläne, Marketingpläne, Finanzinformationen, Entwürfe, Zeichnungen, Spezifikationen, Modelle, Software, Quellcodes und Objektcodes. Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die der Kunde öffentlich zugänglich macht, oder Informationen, die nicht durch eine Handlung der Stuhlberger IT GmbH oder des Kunden öffentlich zugänglich werden oder die eine Partei rechtmäßig von einer dritten Partei erhält.

 

  1. Der Kunde und Stuhlberger IT GmbH vereinbaren, dass sie sich nicht um eine Anstellung bemühen und dass sie weder direkt noch indirekt Mitarbeiter oder Auftragnehmer des jeweils anderen einstellen oder anderweitig beschäftigen werden, weder direkt noch indirekt während des Zeitraums, in dem Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung erbracht werden, noch in den 12 Monaten unmittelbar nach Beendigung dieser Vereinbarung.

 

  1. Höhere Gewalt: Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen, soweit diese Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die sich ihrer zumutbaren Kontrolle entziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Handlungen eines Staatsfeindes, Pandemien, Brände, Überschwemmungen, Kriege, zivile Unruhen, Sabotage, Unfälle, Aufstände, Terrorismus, Blockaden, Embargos, Stürme, Explosionen, Arbeitskonflikte (unabhängig davon, ob die Forderungen der Angestellten vernünftig sind und in der Macht der Partei liegen, sie zu erfüllen), Handlungen von Regierungsorganen, Versagen oder Verzögerung von Dritten oder Regierungsorganen, von denen Genehmigungen, Ermächtigungen, Lizenzen, Konzessionen oder Erlaubnisse eingeholt werden müssen, oder die Unfähigkeit, Arbeit zu erhalten, Materialien, Ausrüstung oder Transport oder Krankheit des technischen Personals von Stuhlberger IT GmbH (hier zusammenfassend als „Höhere Gewalt“ bezeichnet). Jede Partei unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Dauer und die Folgen von Leistungsausfällen oder -verzögerungen aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt zu minimieren.

 

  1. Stuhlberger IT GmbH ist gegenüber dem Kunden oder einem seiner verbundenen Unternehmen nicht haftbar für irgendwelche Schäden, seien es zufällige, direkte, indirekte, spezielle, Folge- oder Strafschadensersatz-Schäden, die sich aus dem Service oder der Ausrüstung ergeben, die im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewinn- oder Einkommensverluste, Nutzungsausfall der Ausrüstung, Datenverlust oder Verlust von Personen oder Eigentum, Kosten für Ersatzgeräte oder andere Kosten, selbst wenn Stuhlberger IT GmbH auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Unabhängig von der Art der Handlung ist die kumulative Haftung von Stuhlberger IT GmbH nur für Verluste oder Schäden, die direkt der Fahrlässigkeit eines Stuhlberger IT GmbH-Mitarbeiters oder Auftragnehmers zuzuschreiben sind, für die Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Netzwerks vor der Fahrlässigkeit, jedoch nicht mehr als fünftausend Euro.  Wenn eine Inkassomaßnahme von einer der Parteien eingeleitet wird oder wenn Stuhlberger IT GmbH sich gegen eine Handlung des Kunden verteidigen muss, hat Stuhlberger IT GmbH Anspruch auf seine angemessenen Anwaltskosten und Auslagen, die vom Kunden zu zahlen sind.

 

  1. Implizierte Garantien werden von Stuhlberger IT GmbH ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Auftragnehmer von Stuhlberger IT GmbH ist ein Techniker oder Auftragnehmer, der im Namen von Stuhlberger IT GmbH arbeitet, von Stuhlberger IT GmbH bezahlt wird und Zugang zum Service-Ticket-Verwaltungssystem von Stuhlberger IT GmbH hat, um Zeiteinträge und Gebühren für seine Arbeit zu erfassen.  Stuhlberger IT GmbH ist nicht verantwortlich für die Handlungen anderer Techniker, Auftragnehmer oder Berater, die Dienstleistungen für den Kunden erbringen, die nicht unter seiner Kontrolle und Leitung stehen.  Wenn der Kunde Geräte von Stuhlberger IT GmbH kauft, ist er sich bewusst und erklärt sich damit einverstanden, dass er sich bezüglich aller Abhilfen und Garantien an den Hersteller wendet, und stimmt zu, dass Stuhlberger IT GmbH nicht für das Funktionieren der Geräte verantwortlich ist und keine ausdrücklichen oder impliziten Garantien gegeben hat.  Stuhlberger IT GmbH ist nicht haftbar für Ansprüche oder Forderungen Dritter gegen den Kunden aufgrund von Fehlern oder Auslassungen, die im Rahmen dieses Vertrages gemacht werden.

 

  1. Fernzugriff auf PCs, Notebooks, Server und/oder Netzwerke. Falls oder wenn der Client zu Heim- oder alternativen Netzwerken wechselt, bemüht sich Stuhlberger IT GmbH nach besten Kräften um Verbindungen und Wartungsfähigkeit. Es kann jedoch sein, dass Heim- oder alternative Netzwerke nicht über eine angemessene Internet-Konnektivität und Ausrüstung verfügen, um effektiv arbeiten zu können.  Stuhlberger IT GmbH ist nicht verantwortlich für Unzulänglichkeiten in diesen Heim- oder alternativen Netzwerken oder für die Sicherung dieser Verbindungen. Die Ausrüstung zu Hause wird nicht so sicher sein und verfügt möglicherweise nicht über die Software- und Sicherheitsfunktionen von Stuhlberger IT GmbH. Stuhlberger IT GmbH ist nicht für die Sicherheit des Heimnetzwerks oder alternativer Netzwerke verantwortlich. Die Arbeit in einem Heim- oder alternativen Netzwerk liegt, sofern nicht anders angegeben, außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung, und Stuhlberger IT GmbH kann für die Arbeit in Heim- oder alternativen Netzwerken den dann geltenden Stundensatz in Rechnung stellen. Stuhlberger IT GmbH wird bei Bedarf zusätzliche Software, die zu Hause oder in alternativen Netzwerken installiert wird, in Rechnung stellen.

 

  1. Im Falle höherer Gewalt ist Stuhlberger IT GmbH nicht verpflichtet, Techniker zu Zeiten oder an Orten arbeiten zu lassen, an denen ihre Sicherheit oder Gesundheit gefährdet sein könnte, und wird in jedem Fall nicht verlangen, dass Techniker vor Ort erscheinen.

 

  1. Der Kunde erklärt sich bereit, eine Haftpflichtversicherung und eine Eigentumsversicherung abzuschließen, die alle Schäden an seinem Netzwerk sowie an allen Kunden des Kunden abdeckt, die durch das Funktionieren des Netzwerks des Kunden oder Übertragungen von seinem Netzwerk nachteilig beeinflusst werden.

 

  1. Stuhlberger IT GmbH kann Änderungen oder zusätzliche Bedingungen und Bestimmungen zu dieser Vereinbarung anwenden, wenn der Kunde 30 Tage im Voraus schriftlich über die vorgeschlagene Ergänzung oder Änderung informiert wird. Wenn den Ergänzungen oder Änderungen nicht widersprochen wird, treten sie nach Ablauf der 30 Tage in Kraft. Innerhalb der 30 Tage kann der Kunde Änderungen oder Einwände gegen die vorgeschlagenen Änderungen oder zusätzlichen Bedingungen einreichen.  Einigen sich die Parteien nicht über die Änderung oder Ergänzung, wird diese nicht Teil der Vereinbarung.  Alle Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten während einer Verlängerungsperiode weiter.  Beide Parteien stimmen zu, in gutem Glauben Sätze auszuhandeln, die im Rahmen einer erneuerten vertraglichen Leistungslaufzeit einvernehmlich vereinbart werden, damit sie am Ende der ursprünglichen Laufzeit wirksam werden.

 

  1. Nichtzahlung: Geht die Zahlung nicht bis zum Ersten des Monats für diesen Dienstleistungsmonat ein, behält sich Stuhlberger IT GmbH das Recht vor, die Erbringung von Dienstleistungen und Bereitstellung von Lizenzen und Anwendungen bis zur Zahlung der monatlichen Gebühr aufzuschieben, sofern Stuhlberger IT GmbH die verspätete Zahlung mit einer Frist von fünf (5) Werktagen bekanntgibt

 

  1. Es wird vereinbart, dass alle anwendbaren Bundes-, Staats- oder lokalen Steuern jeder Rechnung für Dienstleistungen oder Materialien, die von Stuhlberger IT GmbH bereitgestellt werden, hinzugefügt werden. Der Kunde hat solche Steuern zu entrichten, es sei denn, Stuhlberger IT GmbH wird eine gültige Freistellungsbescheinigung für die Gerichtsbarkeit der Nutzung vorgelegt, außer in Fällen, in denen Stuhlberger IT GmbH die falsche Ausrüstung und/oder Software und/oder Supportleistungen beschafft oder bereitstellt. Alle falschen Ausrüstungsgegenstände oder Software an Stuhlberger IT GmbH zurückzugeben.

 

  1. Wenn der Kunde es versäumt, Zahlungen für erworbene Dienstleistungen oder Artikel zu leisten, und dieses Versäumnis 7 (sieben) Tage andauert, werden auf jeden fälligen Betrag Zinsen in Höhe von 12% pro Jahr bis zur Zahlung fällig. Falls Inkassoverfahren eingeleitet werden, um fällige Beträge vom Kunden einzutreiben, muss der Kunde die Inkassokosten zuzüglich angemessener Anwaltskosten bezahlen.

 

  1. Dieser Vertrag ist durch Stuhlberger IT GmbH voll übertragbar. Unmittelbar nach der Abtretung werden Name, Adresse und Kontaktinformationen des Abtretungsempfängers der anderen Partei mitgeteilt. Diese Vereinbarung ist gegenüber allen zulässigen Abtretungsempfängern und Rechtsnachfolgern voll bindend und durchsetzbar.

 

  1. Abbruch: Abbruch durch den Kunden: Der Kunde kann diese Vereinbarung mit oder ohne Angabe von Gründen kündigen, nachdem die ersten 12 Monate der Vereinbarung erfüllt sind und die Zahlung aller überfälligen und gegenwärtig fälligen Beträge zusammen mit Verzugsgebühren und -kosten, es sei denn, der Kunde hat einen triftigen Grund, die Zahlung wegen unvollendeter Aufgaben, Arbeitsaufträge oder fehlerhafter Ausrüstung zurückzuhalten, und vorausgesetzt, Stuhlberger IT GmbH wurde innerhalb von 10 Tagen nach dem ursprünglichen Auftreten von unvollendeten Aufgaben, Arbeitsaufträgen und/oder fehlerhafter Ausrüstung, die er ausreichend detailliert zur Identifizierung des Problems aufgeschlüsselt hat, in einem Service-Ticket benachrichtigt. Dieser Betrag kann einbehalten werden, bis die unvollendeten Aufgaben, Arbeitsaufträge oder Ausrüstungsprobleme gelöst sind. Dem Stuhlberger IT GmbH ist eine angemessene Gelegenheit zur Behebung der Probleme zu geben.  Eine solche Wahl muss schriftlich durch eine Kündigung erfolgen, der die Kündigungsgebühr und alle anderen fälligen Beträge beizufügen sind.

 

Kündigung durch Stuhlberger IT GmbH:

 

  1. Nach einer Verzugsmitteilung an den Kunden und falls die Nichterfüllung nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung von Stuhlberger IT GmbH bereinigt wird, oder bei Nichtzahlung von Dienstleistungen oder Produkten durch den Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung. Das Versäumnis von Stuhlberger IT GmbH, die Zahlung zum vorgesehenen Zeitpunkt zu verlangen, darf nicht als Verzicht auf das Recht ausgelegt werden, dies zu verweigern.

 

  1. Jede der folgenden Gründe, die während eines Zeitraums von sechzig (60) Tagen nicht behoben sind: Wenn der Kunde Schutz nach dem Bundeskonkursgesetz beantragt oder ein Konkursantrag oder Antrag auf Konkursverwaltung von einer dritten Partei gegen den Kunden gestellt wird.

 

  1. Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Kunden nach schriftlicher Benachrichtigung durch Stuhlberger IT GmbH über die Nichteinhaltung und Nichtbehebung des Problems bzw. Nichtanerkennung des Problems und Verpflichtung, in Zukunft Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.

 

  1. Sicherungskopien im Falle eines Versäumnisses oder einer vorzeitigen Beendigung oder für den Fall, dass die Parteien am Ende der Laufzeit dieses Abkommens nicht verlängern: Der Kunde ist verantwortlich für die Übertragung von Backups auf ein System, das vom Kunden oder anderen in seinem Namen verwaltet wird, sowie für die Zahlung aller Kosten für die Übertragung und/oder Einrichtung von Backups außerhalb des von Stuhlberger IT GmbH verwalteten Systems.  Wenn der Kunde keine Übertragung von Backups vorsieht, werden diese innerhalb von 30 Tagen nach der Kündigung oder Inverzugsetzung beendet. Der Kunde übernimmt die gesamte Verantwortung für seine Backups, und Stuhlberger IT GmbH ist nicht dafür verantwortlich, Backups aufzubewahren. Für den Fall, dass der Kunde vor Ablauf der 30 Tage seine eigenen Backups auf eigenen Servern platziert oder eigene Cloud-Backups bezieht, muss er Stuhlberger IT GmbH benachrichtigen, damit seine Backups beendet werden können.

 

  1. Im Falle eines Versäumnisses oder einer Kündigung erklärt sich der Kunde unter allen Umständen damit einverstanden, Stuhlberger IT GmbH -Technikern Zugang zu gewähren, um Lizenzen und Fernwartungs-Tools zu entfernen. Die Konsequenz aus dem Versäumnis, diesen Zugang zu gewähren, besteht darin, dass der Kunde weiterhin für 100% des Betrags der monatlichen Nerd Services-Zahlung verantwortlich ist, bis der Zugang gestattet und die Lizenzen und Tools entfernt werden.  Sicherheitsrelevante Systeme und Filter werden bei Ausfall oder Kündigung direkt beendet.  Der Kunde versteht, dass er die volle Verantwortung dafür trägt, alle MX-Einträge des Kunden vom Spamfiltersystem wegzuleiten und E-Mails auf seinen Server umzuleiten, oder er muss dem Stuhlberger IT GmbH Zugang zu seinen Netzwerkinformationen und Geräten gewähren, um diese Schritte zu unternehmen.  Nach Beendigung der Spam-Filterdienste werden E-Mails zurückgeschickt, wenn der Kunde diese Schritte nicht unternommen oder den Stuhlberger IT GmbH nicht aufgefordert und ihm erlaubt hat, diese Maßnahmen zu ergreifen.  Der Kunde versteht das oben Gesagte und akzeptiert diese Verantwortung und die Konsequenzen, wenn er nicht kooperiert oder handelt; der Kunde erkennt an, dass nach Beendigung der Spam-Filterung, wenn diese Schritte nicht gestattet werden oder nicht unternommen werden, E-Mails nicht verfügbar sind und es keinerlei Entschädigungsrecht gegenüber dem Stuhlberger IT GmbH gibt.

 

  1. Im Falle einer Kündigung durch eine der Parteien ist der Kunde für den vollen Betrag aller Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen und bestellte Produkte verantwortlich.

 

  1. Wenn eine der Parteien die Beziehung zwischen Stuhlberger IT GmbH und dem Kunden beendet oder wenn der Kunde in Verzug gerät, vereinbaren die Parteien, kooperativ zusammenzuarbeiten, um die Daten und Netzwerkinformationen des Kunden auf Anweisung des Kunden an einen anderen Dienstanbieter oder an den Kunden zu übertragen. Der Kunde zahlt die Übertragungskosten, die auch die Stundensätze der Techniker für die Durchführung der Übertragung und alle vom Stuhlberger IT GmbH verwalteten Dienstleistungen mit Kundendaten umfassen.  Der Kunde muss einen Anbieter benennen, der seine E-Mail, Backups und alle anderen von Stuhlberger IT GmbH bereitgestellten Dienste handhabt.  Der Kunde muss innerhalb von 30 Tagen nach Kündigung oder Nichterfüllung oder innerhalb von 30 Tagen nach Kündigung dieses SLA ein Konto für die Übertragung der Backups und aller anderen Dienste einrichten.  Stuhlberger IT GmbH übernimmt keine Verantwortung für Backups, E-Mail oder andere Dienste, die länger als 30 Tage nach der Kündigung oder Nichterfüllung dieser Vereinbarung bereitgestellt werden.

 

  1. Im Falle einer Beendigung der Dienstleistungen aus irgendeinem Grund durch eine der Parteien wird Stuhlberger IT GmbH auf schriftliche Anfrage des Kunden bis zu 30 Tage den Support leisten, um dem Kunden einen Übergang zu ermöglichen, vorausgesetzt, der Kunde zahlt alle dann fälligen Beträge und bezahlt die Gebühr für die zusätzlichen 30 Tage im Voraus.

 

  1. Streitbeilegung: Alle Reklamationen auf Ansprüche und Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Abkommen ergeben, sind durch ein verbindliches Schiedsverfahren beizulegen, es sei denn, es handelt sich um einen Betrag, der innerhalb des für geringfügige Forderungen zuständigen Gerichts im Zuständigkeitsbereich des Stuhlberger IT GmbH behandelt werden kann. Die Parteien vereinbaren, dass sie auf das Recht verzichten, eine Klage auf der Grundlage solcher Ansprüche oder Streitigkeiten anders als vor dem Gericht für geringfügige Forderungen einzureichen.  Bevor ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet wird, muss die geschädigte Partei die Klage oder den Streitfall zunächst der anderen Partei schriftlich vorlegen.  Die Parteien haben 30 Tage Zeit, um den Anspruch oder die Streitigkeit beizulegen.  Wird die Streitigkeit nicht beigelegt, kann die geschädigte Partei ein Schiedsverfahren einleiten. Jede Entscheidung oder jeder Schiedsspruch als Ergebnis eines solchen Schlichtungsverfahrens hat schriftlich zu erfolgen und muss eine Erklärung für alle Entscheidungen enthalten.  Das Schiedsgerichtsverfahren ist von einem Schiedsrichter mit Erfahrung im Bereich der Informationstechnologie und der für einen Schiedsrichter erforderlichen Erfahrung durchzuführen und muss ein schriftliches Protokoll über die Anhörung im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens enthalten. Ein Schiedsspruch kann in ein Urteil eines zuständigen Gerichts umgewandelt werden.  Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens befindet sich in der Heimatstadt, dem Bundesland von Stuhlberger IT GmbH.  Die Gebühren und Auslagen des Schiedsrichters und des Verfahrens sind von der unterlegenen Partei zu tragen.

 

  1. Dieses Abkommen begründet keine Rechte gegenüber Dritten.

 

  1. Der Kunde darf die Software oder Teile davon nicht modifizieren, davon abgeleitete Versionen erstellen oder andere Codes in die Software oder Teile davon integrieren, mit Ausnahme des Ermöglichens des Beginns automatischer Updates oder der Bestätigung der Installation eines automatisch geplanten Updates oder vollständig unterstützter Software, für die der Kunde technischen Support erworben und eine solche Installation mit Stuhlberger IT GmbH geplant hat. Die Programme müssen von einem Stuhlberger IT GmbH -Techniker oder dem technischen Support von Stuhlberger IT GmbH mit Unterstützung eines Stuhlberger IT GmbH-Technikers installiert werden. Stuhlberger IT GmbH ist nicht verantwortlich für die Wartung oder für die Reparatur von Fehlern oder Fehlfunktionen, die durch eine Installation, Änderung oder Erweiterung der Programme durch den Kunden oder durch eine andere Person als Stuhlberger IT GmbH verursacht werden, es sei denn, Stuhlberger IT GmbH hat zugestimmt.  Korrekturen von nicht autorisierten Modifikationen müssen in Höhe von 120 EUR exkl. MwSt. pro Stunde erfolgen und können Gründe für eine sofortige Kündigung dieses Rahmenvertrags darstellen  Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, anderen, einschließlich seiner Auftraggeber, leitenden Angestellten und Mitarbeiter, die Installation von Hardware, die Arbeit an den technischen Aspekten der Betriebssysteme auf den Servern und PCs zu untersagen sowie niemandem Global Admin- bzw. Domänen-Admin-Zugangsrechte zu gewähren. Lediglich Stuhlberger IT GmbH wird administrative oder technische Veränderungen auf den Servern vornehmen.

 

  1. Verzicht auf sicherheitsrelevante IT Security Systeme. Durch einen Verzicht von sicherheitsrelevanten Systemen und Dienstleistungen (z.B. Backupkonzept, Multi-Faktor-Authentifizierung, Berechtigungskonzept, DNS- und Webfilter, Firewall, Update- und Patchmanagement, usw.) durch den Kunden übernimmt Stuhlberger IT GmbH keine Verantwortung und Pflichten für eine weitere funktionsfähige IT und Nutzung der Nerd Services.

 

 

 

 

 

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